Datenschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Phototree
§ 1 Allgemeines
(1)Für Geschäftsbeziehungen zwischen Phototree und dem Auftraggeber gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2)Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von Phototree hergestellten Produkte, gleich in
welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen,
insbesondere Bilder, Dateien und Videos.
§ 2 Vertragsschluss
(1)Angebote von Phototree auf der Website, in Prospekten etc. sind freibleibend.
(2)Der Kunde ist an einen Phototree erteilten Auftrag 14 Tage gebunden. Phototree ist
berechtigt den Auftrag innerhalb dieses Zeitraums anzunehmen oder abzulehnen.
Erfolgt binnen 14 Tagen keine Ablehnung, so gilt die Bestätigung als erteilt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1)Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, soweit nichts anderes
vereinbart ist.
(2)Für die Leistungen von Phototree wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als
vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten wie Reise- und Personalkosten, Spesen,
Modelhonorare, Sonderequipment etc. sind zusätzlich vom Auftraggeber zu tragen.
Sofern nicht anders Vereinbart werden Fahrtkosten ab 20 km An- und Abfahrt mit 0,50,-
EUR/ km berechnet. Bei Bestellungen die einen Wert von 150,- EUR übersteigen kann
Phototree eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes fordern.
(3)Die Preise und Kosten sofern nicht anders ausgeschrieben oder vereinbart schließen die
gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein.
(4)Die Zahlung ist bei Abholung in bar oder per Überweisung zu begleichen.
(5)Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Der Auftraggeber
gerät in Verzug, wenn er eine fällige Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach
Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bei
schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der
Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem jeweils geltenden Basiszinssatz geschuldet.
(6)Wird die für den Auftrag vorgesehene Zeit, ohne Verschulden des Fotografen, um mehr
als 15 % überschritten, berechnet sich das Honorar entsprechend ab Beginn der
Überschreitung der vorgesehenen Zeit, sofern kein pauschaler Preis vereinbart ist.
Storniert der Auftraggeber den Auftrag an Phototree, werden pauschal folgende
Ausfallpreise und Kosten zur Zahlung fällig:
– Stornierung länger als vier Wochen vor dem Termin: Anspruch auf Zahlung von 10 %
– Stornierung drei bis vier Wochen: 35 %,
– weniger als 21 Tage: 60 %.
– 24 Stunden vor dem Termin: 100 %
der Gesamtsumme.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
Liefertermine oder- fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform. Im Übrigen beträgt die Lieferzeit 4 Wochen.
§ 5 Nebenpflichten, Ersatzansprüche
(1)Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Phototree übergebenen Vorlagen das
Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung
der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung
besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der
Auftraggeber.
(2)Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu
stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber
nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist
die Phototree berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei
Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers
auszulagern. Erforderliche Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
§ 6 Erfüllungsort, Gefahrübergang, Abnahme
(1)Erfüllungsort für alle Leistungen von Phototree ist, soweit sich nichts anderes
ergibt,Deutschland, Österreich und die Schweiz.
(2)Die Gefahr für den Untergang oder die Verschlechterung der Sache geht mit der
Übergabe der Sache an den Besteller oder einen von ihm oder von Phototree
beauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über.
(3)Die vereinbarten Leistungen von Phototree sind, nach Mitteilung der
Abnahmebereitschaft, durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dritten
unverzüglich abzunehmen. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahmeerklärung durch den
Auftraggeber oder lässt er eine von Phototree angesetzte Frist verstreichen, gilt das
Werk als abgenommen.
§ 7 Gewährleistung und Garantie
(1)Bei Mängeln stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu. Im Rahmen einer
Nachbesserung stellt der Fotograf gegebenenfalls kostenfrei einen neuen Termin zur
Verfügung.
(2)Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Mängel an den Waren sind
ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen
nach Ablieferung der Ware anzeigt.
(3)Bestehen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der zu
erstellenden Werke, ist Phototree frei in der Gestaltung. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu
tragen.
§ 8 Haftungsbegrenzung
(1)Die Haftung von Phototree auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen ist auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2)Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Haftung wegen vorsätzlichen
Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit von Phototree oder einen ihrer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, für die Verletzung wesentlicher Pflichten oder
aufgrund spezialgesetzlicher Bestimmungen. Zudem gilt eine Haftungsbeschränkung
nicht für die Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit durch schuldhaftes
oder fahrlässiges Verhalten von Phototree oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
(3)Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller vertrauen
darf.
§ 9 Eigentumsvorbehalt, Übertragung von Rechten
(1)Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten
Lichtbilder Eigentum von Phototree.
(2)Nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars überträgt Phototree dem
Besteller ein einfaches Nutzungsrecht, soweit nichts anderes vereinbart.
(3)Im Übrigen gilt § 10, insbesondere Autorenrechte bleiben unberührt.
§ 10 Schutzrechte, Urheberrecht, Autorenrechte
(1)Sämtliche Rechte an Vorschlägen, Entwürfen, Konzepten und sonstigen Werken von
Phototree stellen sich als persönliche geistige Schöpfung dar und sind nach den
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere denen des Urheberrechtes –
geschützt und verbleiben bei Phototree.
(2)Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen des Vertrages von ihm
eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind. Er haftet
allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere
Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat Phototree von allen Ansprüchen
Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
(3)Die Arbeiten von Phototree dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den
vereinbarten Umfang der Nutzung verwendet werden. Vertraglich nicht erwähnte
Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich bei Phototree. Jede anderweitige oder
weitergehende Nutzung ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger schriftlicher Einwilligung
seitens Phototree gestattet.
(4)Überträgt die Phototree Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung und
Genehmigung durch Phototree.
(5)Der Besteller eines Bildnisses i.S. vom
§ 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu
vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte
übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
(6)Bei der analogen oder digitalen Verwertung der Lichtbilder ist der Fotograph, sofern
nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes mit: {Foto „©“ Jahr
„Patrick Kunkel“}, zu kennzeichnen.
(7)Sämtliche beim Arbeitsprozess entstehenden Werke (insbes. Dateien, Negative, Daten
von Videos und Bildern) verbleiben mit allen Rechten gemäß dieser Regelung bei
Phototree.
(8)Erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.
§ 11 AGB- Widerspruch
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Phototree gelten als vereinbart, sofern ihnen
nicht umgehend schriftlich widersprochen wird.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1)Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2)Es gilt der Vorrang der Individualabrede.
(3)Weitere Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Für Kaufleute gilt auch
für die Aufhebung der Schriftform.
Kontakt:
Phototree
Inh. Patrick Kunkel Treuackerstr. 33 9000 St. Gallen Tel.: 0041766881224
E-Mail: post@phototree.ch
Internet: www.phototree.ch